Neue Förderkonditionen für das Aufstiegs-BAföG
Seit August gibt es für Teilnehmende verbesserte Förderkonditionen
Seit dem 1. August 2020 gelten neue Förderkonditionen für das Aufstiegs-BAföG. Dabei wurde der Zuschuss auf 50 % der Kosten erhöht. Gleichzeitig steigt auch die Höhe des Darlehenserlasses bei Prüfungserfolg auf 50 %.
Somit ergibt sich für Teilnehmende eine mögliche Ersparnis von bis zu 75 %. Die neuen Konditionen gelten ab dem 1. August 2020, dabei ist es unabhängig für die BAföG- und AFBG-Verbesserungen, wann der Antrag gestellt wird. Den höheren Unterhaltsbeitrag gibt es ab 01.08.2020, auch wenn die Fortbildung vorher begonnen hat. Den höheren Zuschuss zum Maßnahmebeitrag (50 %) gibt es anteilig für die Fortbildungszeiträume, die nach dem 01.08.2020 liegen.
Lediglich beim Darlehensteilerlass kommt es darauf an, ob der Antrag vor dem 01.08.2020 (40 % Erlass) oder nach dem 01.08.2020 (50 % Erlass) bei der KfW eingeht.
Weitere Infos hier und auf der offiziellen Webseite.
Sie wollen immer auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten spannende Infos zu Themen rund um Weiterbildung und Personalentwicklung sowie zu unseren Veranstaltungen.