Förderungen

 

Ob Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien oder steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: Diese Zuschüsse erleichtern in vielen Fällen die Investition in berufliche Qualifizierung sowohl für Arbeitgeber, als auch für Beschäftigte. Unser Beraterteam informiert Sie kostenlos, neutral und unverbindlich über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

 

Das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals „Meister-BAföG“) ist eine Förderung auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Gefördert werden bei Teilzeitmaßnahmen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über einen Zuschuss und ein zinsgünstiges Darlehen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Teilnehmer/-innen an geeigneten Bildungsmaßnahmen, die sich auf eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Fortbildungsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereiten (z.B. als Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Betriebswirt/-in oder Meister/-in). Die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung müssen erfüllt werden. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig.

Beispiel
Teilnahmeentgelt Handelsfachwirt
– AFBG-Zuschuss (50 %)
= Eigenanteil
= AFBG-Darlehen
– Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (50 %)
= Eigenanteil insgesamt
=> Ihre Ersparnis (bis zu 75 %)
Betrag
3.990,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
997,50 €
997,50 €
2.992,50 €

Zum offiziellen Förderrechner

Ihr Weg zur Förderung

Teilnehmer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können den Antrag bei der Kammer, die für die Abnahme der Prüfung zuständig ist, einreichen. Die IHK wirkt bei der Durchführung des Gesetzes mit, indem sie Beratungen durchführt und Hilfestellungen bei der Antragstellung und Antragsannahme anbietet.

Falls Sie eine Aufstiegsfortbildung bei der IHK-Akademie absolvieren und Interesse an einer Förderung mit Aufstiegs-BAföG haben, sprechen Sie den/die jeweilige/-n Lehrgangsbetreuer/-in an.

Angaben ohne Gewähr, Stand: 01.08.2020

Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Die IHK-Akademie Ostwestfalen ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 ff des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannt. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer können die Freistellung („Bildungsurlaub“) nach dem AWbG gegenüber ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern geltend machen, sofern die Veranstaltungen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AWbG erfüllen.

Informationen zu der Frage, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berechtigt sind Bildungsurlaub zu beantragen, finden Sie auf der Seite des Ministeriums des Innern des Landes NRW sowie in unserem Merkblatt.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach eigener Wahl. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.weiterbildungsstipendium.de

Ziel des Aufstiegsstipendiums ist, der Fachkraft von heute neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: www.aufstiegsstipendium.de

Soloselbstständige aus allen Berufszweigen können über das Förderprogramm KOMPASS bis zu 90 % (max. 4.500) Euro der Weiterbildung gefördert bekommen.

Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen zur Sicherung der beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Bestandsfestigkeit des Geschäftsmodells (z. B. grundlegende Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen, Marketing etc.) beitragen.

Die Weiterbildung muss einen Umfang von mind. 20 Zeitstunden (25 Unterrichtsstunden) umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Hier ein Blick auf die Angebote der IHK-Akademie Ostwestfalen, die die Anforderungen erfüllen.

Interesse geweckt? Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/kompass

Beratungsstellen

NRW-Bildungsscheck: Die Förderung ist zum 30.06.2024 ausgelaufen.

Neue Bildungsschecks können nicht mehr ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Bildungsschecks können noch bis Anfang 2029 (31.03.2029) eingelöst werden.

 

Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Förderprogrammes Bildungsscheck NRW Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Weitere Infos: Hier

Ratsuchende können sich bei der Bundesagentur für Arbeit über finanzielle Fördermöglichkeiten informieren: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie

Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten

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